Rechtsanwalt Peter Beutl, Fachanwalt für Familienrecht in Regensburg im Fernsehinterview
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M: Bei uns im Studio begrüße ich heute Peter Beutl, er ist Fachanwalt für Familienrecht in der Kanzlei Treutler Rechtsanwälte Fachanwälte in Regensburg. Herr Beutl, herzlich willkommen.
B: Guten Abend!
M: Immer mehr Ehen in Deutschland werden geschieden, ganz ohne Streit geht das meistens nicht. Ein paar Dinge, die könnte man zumindest schon vorher regeln, und dazu zeigen wir Ihnen jetzt zunächst einen Filmbeitrag.
S: Es prüfe, wer sich ewig bindet, denn meistens scheidet nicht der Tod, sondern das Familiengericht. Tatsächlich wird in Deutschland beinahe jede zweite Ehe geschieden, Tendenz steigend. Romantiker, die auf den Abschluss eines Ehevertrags verzichtet haben, stehen dann vor einem Berg von Problemen: Wem gehört was? Grundsätzlich gilt: Jeder Ehepartner bleibt Eigentümer der Gegenstände, die er mit in die Ehe gebracht hat. Alles, was während der Ehe angeschafft wurde, gehört beiden Ehepartnern, unabhängig davon, wer von beiden dafür bezahlt hat. Ausgenommen sind lediglich persönliche Gegenstände wie Kleidung oder Schmuck. Sind sich die Ehepartner nicht über die Eigentumsverhältnisse einig, empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt einzuschalten, denn nun muss das Eigentum an den strittigen Gegenständen gerichtlich bestimmt werden. Die Ehepartner müssen ihren Eigentumsanspruch beweisen. Für den Versorgungsausgleich ist eine gerichtliche Regelung ohnehin zwingend, in allen übrigen Angelegenheiten kann eine gütliche Einigung erfolgen.
M: Das Scheidungsrecht, das ist in Deutschland ständig in Bewegung, aber an den Voraussetzungen, Herr Beutl, für eine Scheidung, da hat sich eigentlich wenig geändert. Was sind denn die ersten Schritte, wenn ein Ehepartner tatsächlich die Scheidung möchte?
B: Ja, wenn jemand die Scheidung möchte, wird er sich im Bekanntenkreis oder auch im Internet informieren, das sind so die ersten Informationsquellen, die sich einem auftun, aber es bleibt wahrscheinlich nichts anderes übrig, als dann einen auf das Familienrecht spezialisierten Fachanwalt aufzusuchen, um dann die Teilaspekte wirklich zu klären, weil meistens kommt man ja als juristischer Laie dann mit diesen Informationen auch aus dem Bekanntenkreis nicht zurecht. Also erster Schritt: zum Anwalt gehen und sich informieren über die Konsequenzen. Unterhaltsfragen, Vermögensauseinandersetzungsfragen, die zu dem Zeitpunkt schon erörtert werden können, güterrechtliche Fragen, Unterhalt ist besonders wichtig, weil es eine existenzielle Bedeutung hat.
M: Jetzt ist nach wie vor auch dieses Trennungsjahr unerlässlich, man muss also offiziell ein Jahr getrennt gelebt haben. Wie kann man das denn wirklich auch dokumentieren, dass dieses Trennungsjahr stattgefunden hat?
B: Die Ehegatten müssen sich einig sein, dass Getrenntleben vorliegt. Das kann innerhalb der ehelichen Wohnung sein, führt dann allerdings im Krisenfall zu Beweisschwierigkeiten, also man muss, beide Ehegatten müssen beim Richter übereinstimmend erklären, seit wann sie getrennt leben und wenn einer das torpediert, weil er nicht geschieden werden will, müsste es der andere beweisen und das ist manchmal schwierig.
M: Aber wenn ich ausziehen würde, dann wäre das gültig.
B: Das ist ein sehr, sehr starkes Indiz. Man kann natürlich auch in getrennten Wohnungen leben und trotzdem noch ehelich verbunden sein, ja? Aber es ist ein starkes Indiz.
M: Dann geht es meist schon auch ans Eingemachte, an den so genannten Vermögensausgleich. Der Gesetzgeber, der geht davon aus, dass beide Eheleute am Ende der Ehe reicher sind als vorher, zu Beginn der Ehe und das, dieser Vermögenszuwachs, der soll dann möglichst nach gleichen Teilen aufgeteilt werden. Das wäre natürlich ein abendfüllendes Thema, Herr Beutl, aber so ganz grundsätzlich gefragt: Was müssen denn die Eheleute hinterher aufteilen?
B: Die Eheleute müssen eigentlich die Gegenstände erst einmal, wenn es um den Vermögensausgleich geht, nicht aufteilen, sondern jeder behält die Gegenstände, die ihm gehören. Das sind alles nur Rechnungspositionen, man bewertet nur das Vermögen und schaut dann, wie hat sich ein Ehegatte verbessert während der Ehe, ja? Wenn er mit Null in die Ehe reingegangen ist und hat zum Schluss 100.000 Euro, nur mal als Beispiel, dann hat er einen Zugewinn von 100.000 Euro. Das macht man für den anderen Ehegatten genauso und dann schaut man, wer ist jetzt besser weggekommen während der Ehezeit. Das ist der Zugewinnausgleich.
[…]
Trennung und Scheidung rechtsanwaltskammer | |
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| News & Politics | Upload TimePublished on 1 Apr 2014 |
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