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Autor: Treutler Rechtsanwälte Fachanwälte Partnerschaftsgesellschaft Regensburg
Zwar ist das Grillen auf dem eigenen Balkon nicht verboten, doch Mieter müssen auf ihre Nachbarn Rücksicht nehmen. Grill- und Essensgerüche dürfen nur im zumutbaren Umfang in die Wohnung des Nachbarn hineinziehen.
Grundsätzlich ist alles erlaubt, wodurch keine wesentliche Beeinträchtigung oder Gefährdung der Nachbarschaft entstehen. Das heißt, ich darf unter Umständen sogar mit einem Holzkohlegrill grillen, soweit niemand beeinträchtigt wird. Sicherheitshalber sollte man halt die Nachbarschaft fragen.
Oder gleich einen Elektrogrill verwenden. Damit die Grillparty nicht im Streit mit den Nachbarn ausartet, muss der Gastgeber die Feier spätestens um 22 Uhr nach Innen verlagern. Auch stinkende Haustiere können Ärger mit den Hausgenossen verursachen. Wenn der Mieter seinen Balkon in ein Freiluftgehege verwandelt, muss er auch mit Beschwerden von Hausbewohnern rechnen. Ebenso kann eine wild wuchernde Balkonbepflanzung in Einzelfällen das Nachbarschaftsverhältnis gefährden. Blumen darf ich natürlich auf dem Balkon haben. Wenn die übermäßig groß werden und es werden übermäßig viele, dass vielleicht auch schon das äußere Erscheinungsbild des Hauses beeinträchtigt wird, dann ist es sicherlich nicht mehr erlaubt. Oder, wenn ich beim Gießen dann den Balkon unter meinem Balkon unter Wasser setze, ist es auch nicht mehr erlaubt. Des einen Freud ist des anderen Leid. Deswegen sollten Mieter lieber einmal öfter beim Nachbarn klingeln.
Balkonnutzung und Mietrecht rechtsanwaltskammer | |
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| News & Politics | Upload TimePublished on 1 Apr 2014 |
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